Abstracteinreichung


Virtuelle Posterpräsentation 2025: Abstract­einreichung


Start Einreichung: 15.03.2025
Ende Einreichung: 26.06.2025

  • Erstmalig E-Poster mit Vorab-Online-Abstimmung und Bewertung! Sie sind gefragt. Sie stimmen mit ab.

  • Reichen Sie hier Ihren Abstract ein und bereichern Sie den Deutschen Kongress für Laboratoriumsmedizin 2025. Bewerten Sie andere Poster mit Ihrer Stimme und lassen Sie den spannendsten Beitrag gewinnen.

  • Jeder kann einreichen, die Posterpreise werden nur unter den Beiträgen des wissenschaftlichen Nachwuchses vergeben.

Nach dem Einrichten eines persönlichen Accounts im Kongress-Portal erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Zugangsdaten (um bspw. Ihr Abstract nachträglich ändern zu können). Diese Zugangsdaten sind auch bei weiteren Abstracteinreichungen gültig und verhindern eine erneute Eingabe Ihrer Adressdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie für den Zeitraum der Abstract­einreichung und Begutachtung eine gültige E-Mail-Adresse verwenden. Ihren Account können Sie später auch für die Kongressregistrierung nutzen.

  • Alle akzeptierten Einreichungen werden dieses Jahr grundsätzlich als E-Poster vorgestellt. Darüber hinaus wählt der wissenschaftliche Beirat im Rahmen der Begutachtung einige wenige Beiträge aus, die als freier Vortrag im Rahmen von regulären Vortragssymposien präsentiert werden. Die entsprechenden Einreicherinnen und Einreicher werden per E-Mail informiert.

  • Sie können Abstracts in deutscher und englischer Sprache einreichen. Der reine Abstracttext (ohne Abstracttitel / Autorinnen bzw. Autoren / Instituten) darf maximal 3.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen.

  • Bitte gliedern Sie das Abstract nach folgenden Kriterien:
    Introduction / Zielsetzung
    Methods / Methoden
    Results / Ergebnisse
    Conclusion / Diskussion und Schlussfolgerung

  • Wissenschaftliche Studien, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist noch keine Ergebnisse haben, aber bis zum Kongressbeginn Ergebnisse präsentieren können, sind zur Einreichung zugelassen.

  • Es besteht keine Erstpublikationspflicht.

  • Die präsentierende Autorin oder der präsentierende Autor ist Erstautorin oder Erstautor des Abstracts.

  • Achten Sie darauf, dass Name, Adresse, Klinik, Abteilung und E-Mail-Adresse der Einreicherin/des Einreichers sowie der Co-Autorinnen und Co-Autoren vollständig, richtig und bestenfalls einheitlich angegeben werden. Leider können wir Abstracts ohne die richtigen Kontaktangaben der Co-Autorinnen und Co-Autoren nicht akzeptieren. Deren Anzahl ist nicht limitiert.

  • Auf dem Kongress sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autorinnen und Autoren. Somit gewährleisten die Autorinnen und Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

  • Abstracts für reine Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen sind nicht zugelassen. Akzeptierte Abstracts sollen nicht durch Mitarbeitende von Industriefirmen präsentiert werden.

Alle akzeptierten Abstracts werden in diesem Jahr erstmals als E-Poster vorgestellt. Die Übermittlung der E-Poster erfolgt etwa sechs Wochen vor Kongressbeginn. Nähere Informationen erhalten Sie ab Mitte Juli 2025.

Die Posterpreisgewinnerinnen und -gewinner werden zusätzlich ab dem 8. Oktober benachrichtigt. Es wird erwartet, dass die Preisgewinnerinnen oder Preisgewinner einen freien Vortrag (10-minütig) im Rahmen der Kongresssessions halten.  

Am Mittwochabend erfolgt die feierliche Übergabe der Posterpreise im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung.

Ihre Stimme zählt! Vergeben Sie  ab dem 10. September 2025 ihre Punkte auf die Poster Ihrer Wahl und wirken Sie aktiv mit!

Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn Interessenkonflikte aller Autor*innen genannt werden. Die Interessenkonflikte müssen zu Beginn des Vortrages offengelegt und bereits bei der Einreichung benannt werden. Sofern keine Interessenkonflikte vorliegen, geben Sie dies bitte entsprechend an. Zusätzlich werden Sie gebeten, das Formular für die Offenlegung der Interessenkonflikte für die Ärztekammer Sachsen hochzuladen. Dieses finden Sie in der Eingabemaske der Abstracteinreichung.

DGKL-Themengebiete

  • DGKL: 01. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Labormedizin

  • DGKL: 02. Molekulare Labormedizin und Grundlagenwissenschaft und Weiteres

  • DGKL: 03. Hämostaseologie

  • DGKL: 04. Hämatologie

  • DGKL: 05. Onkologie

  • DGKL: 06. Präzisionsmedizin und KI in der Labormedizin

  • DGKL: 07. Immunologie, Liquor

  • DGKL: 08. Endokrinologie, Biobanking

DVTA-Themengebiete

  • DVTA: 01. Aus Ausbildung in Theorie und Praxis

  • DVTA: 02. Aus Qualitätssicherung und Labormanagement

  • DVTA: 03. Aus Wissenschaft und Forschung

  • DVTA: 04. Entwicklungsprojekte aus der Laborpraxis

  • DVTA: 05. Qualitätsmanagement

Kasuistiken sind willkommen. Sie werden inhaltlich den oben genannten Kategorien zugeordnet.

Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Abstracts erhalten Sie sowie Ihre Autorinnen und Autoren eine automatische E-Mail-Bestätigung mit der Referenznummer (ID) Ihres Abstracts. Prüfen Sie hierzu ggfs. auch Ihren Spam-Mail-Ordner. Sollten Sie keine Bestätigungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit Alexander Ewert, dgkl@mcon-mannheim.de in Verbindung.

Die Einreichenden werden voraussichtlich ab Mitte Juli 2025 von uns darüber informiert, ob ihr Beitrag angenommen oder abgelehnt wurde.

Die präsentierende Person des Abstracts wird von uns per E-Mail informiert, ob der Beitrag zusätzlich als freier Vortrag eingeplant wird. Ausführliche Angaben zum Handling der Präsentation und des E-Posters werden den Präsentierenden rechtzeitig übermittelt.

Die präsentierende Autorin oder der präsentierende Autor muss sich kosten­pflichtig zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Anmeldung zum Kongress. Die Anmeldung zum Kongress muss separat über die Online-Registrierung erfolgen. Sie können ihre Online-Registrierung voraussichtlich ab April 2025 über das Kongress-Portal mit den Zugangsdaten der Abstract­einreichung vornehmen.

Teilnahmebedingungen:

Aus den eingereichten Abstracts werden die Preisträgerinnen und Preisträger für die diesjährigen Posterpreise ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis 36 Jahren (Besondere persönliche Situationen finden Berücksichtigung).

Sollte dies auf Sie zutreffen, bitte rechnen Sie die Ausfallzeiten auf die 36 Jahre und reichen Sie Ihren Abstract ein.

Die Posterpreisgewinnerinnen und -gewinner werden zusätzlich ab dem 8. Oktober benachrichtigt. Es wird erwartet, dass die Preisgewinnerinnen oder Preisgewinner einen freien Vortrag (10-minütig) im Rahmen der Kongresssessions halten.

Am Mittwochabend erfolgt die feierliche Übergabe der Posterpreise im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung.

Alle angenommenen Abstracts erscheinen auf der offiziellen Kongressseite mit den E-Postern und werden dem Teilnehmerkreis des Kongresses zur Ansicht über ein separates Zugangsportal ermöglicht.

Außerdem werden die angenommenen Abstract in der Oktoberausgabe der JLM veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrekturen vorgenommen werden können. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache für die Ver­öffentlichung abzuändern.

Alexander Ewert